Verpflichtende Angaben auf der privaten Homepage
Auch für eine private Homepage besteht in Österreich seit dem 1.7.2005 eine so genannte
Offenlegungspflicht nach dem Mediengesetz (ähnlich wie bei Zeitungen). Danach musst du
deinen Namen und Wohnort (nicht aber die genaue Adresse) ständig leicht und unmittelbar
auffindbar zur Verfügung stellen
Diese Info stammt von der Seite Safer Internet
Deshalb hier noch einmal :
mein Name : Günter Lintner
Wohnort: 3813 Dietmanns
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